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Die Baugenehmigung für Fertiggaragen

Bei der Planung einer Auto Garage vergessen viele Bauherren in ihrem Eifer, dass sie sich um eine Baugenehmigung kümmern müssen. In Deutschland ist in den meisten Bundesländern eine Baugenehmigung auch für Garagen notwendig. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbst gebaute Garage oder um eine Fertiggarage handelt.

Da nur in wenigen Bundesländern eine Garage ohne Baugenehmigung möglich ist, sollte sich jeder Immobilienbesitzer bei der zuständigen Baubehörde auf der Gemeinde erkundigen, wie die Regelung in dem gewünschten Ort ist.

Ebenfalls muss bedacht werden, dass der Bebauungsplan des Grundstücks ausschlaggebend ist, ob eine Fertiggarage aufgebaut werden darf oder nicht.

Der Bebauungsplan regelt die Baugrenzen des Grundstücks, die auf keinen Fall überschritten werden dürfen. So muss beispielsweise ein Mindestabstand zum benachbarten Grundstück eingehalten werden, der allerdings ebenfalls regional unterschiedlich ausfallen kann. Meist sind bei der Bewilligung der Baugenehmigung durch das Bauamt keine großen Probleme zu erwarten. Schwierig kann es allenfalls werden, wenn die geplante Fertiggarage über eine außergewöhnliche Größe verfügen soll oder aber ein Obergeschoss auf der Garage errichtet werden soll, das zu Wohnzwecken genutzt werden soll.

Auch wenn es einigen Immobilienbesitzern nicht so erscheinen sollte, so ist der Bauantrag für Auto Garagen dennoch sehr sinnvoll. Durch sie wird das optische Bild der Gemeinde oder Stadt erhalten. Würde es keine Baugenehmigungen geben, kann man sich vorstellen, dass einige Grundstücke geradezu verbaut wären.

Beim Kauf einer Fertiggarage ist es deshalb empfehlenswert, sich für eine Garage zu entscheiden, die zum Wohnhaus und auch zur Größe des Grundstücks passt.

Bei der Erteilung der Baugenehmigung durch das Bauamt kann der Bauherr zudem von möglichen Sonderregelungen profitieren. Wenn wegen der Größe des Grundstücks beispielsweise der Mindestabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden kann, ist es möglich, von der Sonderregelung Gebrauch zu machen, wenn der Nachbar der Unterschreitung eine schriftliche Zustimmung erteilt.

Beim Garagenkauf einer Fertiggarage ist es möglich, dass der Garagenanbieter die nötigen Formalitäten mit dem Bauamt regelt. Wer den Gang zur Behörde scheut, kann diese Arbeit getrost in die Hände der Herstellerfirma legen. Diese benötigt lediglich wenige Papiere für die Baugenehmigung. Hierzu gehören beispielsweise ein aktueller Auszug der Flurkarte, ein Lageplan der bereits bestehenden Gebäude auf dem Grundstück sowie ein Bebauungsplan.

Wer sich nun doch dazu entschließt, eine Garage selber zu bauen, dem bleibt nichts anderes übrig, als sich um den Bauplan und die Baugenehmigung selbst zu kümmern. Hierbei gilt es allerdings zu bedenken, dass der Garagenkauf einer Fertiggarage wesentlich geringere Kosten verursacht, da die Preise für Fertiggaragen um rund ein Drittel niedriger sind als für den Bau einer Garage.

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