Häufig ist der Traum von der Garage nicht mehr genehmigungspflichtig. Benötigen Sie Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne!
Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, kann Ihnen diese nur das zuständige Bauamt erteilen. Zum Teil ist es in einzelnen Bundesländern möglich den Bau einer Garage genehmigungsfrei unter bestimmten Umständen vornehmen zu können. Unter anderem ist der Bebauungsplan Ihres Grundstückes ausschlaggebend. Im Bebauungsplan ist geregelt, wo die Baugrenzen für ein Grundstück z.B. liegen. Daher es ist es sinnvoll einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Wir helfen Ihnen gerne! Fragen Sie uns!
Für eine Abwicklung der Baugenehmigung durch uns benötigen wir lediglich ein paar Unterlagen von Ihnen. Übermitteln Sie uns dazu einen aktuellen Auszug aus der Flurkarte sowie einen Lageplan mit allen sich auf dem Grundstück befindlichen Immobilien und wir erledigen das Weitere für Sie. Sollte von Ihrem Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden sein, so schicken Sie uns diesen bitte auch. Bitte beachten Sie, der Auszug aus der Flurkarte darf nicht älter als zwei Jahre sein.